
Staatlicher Hochbau
Der Bereich Hochbau der Bayerischen Staatsbauverwaltung plant, baut und erhält die Gebäude des Landes, des Bundes und weiterer Bauherren, wie zum Beispiel Kirchen. Das sind über 25.000 Gebäude auf rund 5.100 Liegenschaften in Bayern. Neben Museen, Theatern, Schlössern und Kirchen gehören Verwaltungsgebäude, Polizei- und Justizgebäude, Hochschulen, Universitäten, Kliniken und sogar militärische Bauten zum weitgespannten Aufgabengebiet. Das Leistungsspektrum aus einer Hand reicht von der städtebaulichen Rahmenplanung über die erste Beratung zum Bauprogramm eines konkreten Bauvorhabens bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe eines fertigen Bauwerks.
Die Aufgaben werden in der Oberstufe vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, in der Mittelstufe von den Regierungen beziehungsweise der Landesbaudirektion Bayern und in der Unterstufe von den Staatlichen Bauämtern wahrgenommen. Die Regierungen sind für alle Landesbaumaßnahmen im Regierungsbezirk zuständig und führen die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatlichen Bauämter. Bei Bundesbauaufgaben übernimmt die Landesbaudirektion Bayern die Rolle der Fachaufsicht. Planung und Durchführung der Bauprojekte liegen bei den 22 Staatlichen Bauämtern in Bayern.
Mit Investitionen in 2021 von über 1,7 Milliarden Euro von Land und Bund ist der Staatliche Hochbau einer der größten Auftraggeber für die bayerische Bauwirtschaft sowie für freischaffende Architekten, Ingenieure und Künstler.
Darüber hinaus berät der Staatliche Hochbau bei Bauvorhaben, die der Staat zwar nicht selber baut, aber fördert - wie beispielsweise Schulen und Krankenhäuser.
Mehr Informationen zu den Staatlichen Bauämtern und zum Aufbau des Staatlichen Hochbaus finden Sie auf unserer Themenseite zum Geschäftsbereich des Ministeriums.
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Dr. Thomas Gruber, der Amtschef im Bayerischen Bauministerium, gratulierte den 58 Regierungsbaumeisterinnen und Regierungsbaumeistern des Prüfungsjahrgangs 2022 zur bestandenen Qualifikationsprüfung.
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