Fluglärm
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Fluglärm – Lärmschutzbereiche an Bayerns Flughäfen

Für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wurden bei den Luftämtern "Südbayern" und "Nordbayern" Fluglärmschutzbeauftragte als Ansprechpartner eingerichtet.

Um die Anwohner von Flughäfen vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen durch Fluglärm zu schützen, hat der Deutsche Bundestag 2007 das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) grundlegend novelliert. Auf dieser Grundlage ist für bestimmte Flugplätze ein Lärmschutzbereich festzusetzen, der aus zwei Schutzzonen für den Tag und einer Schutzzone für die Nacht besteht. Die Festsetzung erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung.

Das Fluglärmschutzgesetz gibt das Berechnungsverfahren und die Grenzwerte der Schutzzonen vor.

Für diese Schutzzonen regelt das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Bauverbote beziehungsweise Nutzungsbeschränkungen sowie gegebenenfalls die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Entschädigung bei Bauverboten und Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs. Ansprechpartner und zuständige Behörde für diese Vollzugsaufgaben sind in Bayern die

  • Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
  • Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie die Oberpfalz.

Verkehrsflughafen Nürnberg

Die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Nürnberg (Fluglärmschutzverordnung Nürnberg – FluLärmV N) ist am 01. Oktober 2014 in Kraft getreten (GVBl. S. 382). Der Lärmschutzbereich gliedert sich in drei Schutzzonen, der Tag-Schutzzone 1, der Tag-Schutzzone 2 und der Nacht-Schutzzone.

Die Schutzzonen sind in drei Übersichtskarten im Maßstab 1:50 000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1:5 000 dargestellt. Sie sind beim Vermessungsamt Nürnberg, Innere Cramer-Klett-Straße 6, 90403 Nürnberg, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit archivmäßig gesichert niedergelegt.

KARTEN

Weitere Informationen

Verkehrsflughafen Memmingen

Der Lärmschutzbereich des Verkehrsflughafens Memmingen wurde erstmals mit Verordnung vom 6. November 2012 festgesetzt. Aufgrund einer wesentlichen baulichen Erweiterung des Verkehrsflughafens Memmingen (Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 1. März 2013) wurde der Lärmschutzbereich angepasst. Die Änderungsverordnung und damit die neuen Lärmschutzbereiche für den Flughafen Memmingen sind am 01. Oktober 2022 in Kraft getreten.

Der Lärmschutzbereich besteht aus zwei Schutzzonen für den Tag und einer Schutzzone für die Nacht.

Die Schutzzonen sind in drei Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Sie sind beim Vermessungsamt Memmingen, Bismarckstraße 1, 87700 Memmingen, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit archivmäßig gesichert niedergelegt.

Militärischer Flugplatz Neuburg a. d. Donau

Die Fluglärmschutzverordnung Neuburg ist am 1. Juni 2013 in Kraft getreten. Der Lärmschutzbereich gliedert sich in drei Schutzzonen, die Tag-Schutzzone 1, die Tag-Schutzzone 2 und die Nacht-Schutzzone.

Die Schutzzonen sind in drei Übersichtskarten im Maßstab 1:50.000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Sie sind beim Vermessungsamt Ingolstadt, Rechbergstraße 8, 85049 Ingolstadt, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit archivmäßig gesichert niedergelegt.

Militärischer Flugplatz Ingolstadt/Manching

Die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ingolstadt/Manching (Fluglärmschutzverordnung Ingolstadt – FluLärmV IN) ist am 01. April 2014 in Kraft getreten (GVBl. S. 72). Der Lärmschutzbereich gliedert sich in drei Schutzzonen, der Tag-Schutzzone 1, der Tag-Schutzzone 2 und der Nacht-Schutzzone.

Die Schutzzonen sind in drei Übersichtskarten im Maßstab 1:50 000 sowie in Detailkarten im Maßstab 1:5 000 dargestellt. Sie sind beim Vermessungsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Kellerstraße 6, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit archivmäßig gesichert niedergelegt.

KARTEN

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