Förderprogramme im Bereich Gebäude und Energie

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Der Freistaat Bayern fördert die Sanierung kommunaler Gebäude auf vielfältige Weise. Eine besondere Rolle spielen dabei die Einsparung von Energie und der vermehrte Einsatz regenerativer Energien.

Bayerisches Holzbauförderprogramm - BayFHolz

Grundlage des Bayerischen Holzbauförderprogramms ist der aktive Klimaschutz. Ziel und Zweck der Förderung ist die Reduktion von energiebedingten CO2-Emissionen sowie die langfristige Bindung von Kohlenstoff. So sollen durch die Förderung durch eine vermehrte Verwendung von Baustoffen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen endliche Ressourcen geschont werden.

Förderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoffmenge für den Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise sowie von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise.

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Sonderprogramm Schwimmbadförderung

Mit dem Sonderprogramm Schwimmbadförderung unterstützt der Freistaat die Sanierung kommunaler Bäder, die nicht in einem anderen staatlichen Programm förderfähig sind und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden. Ziel des Programms ist der Erhalt der kommunalen Bäder als Voraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen.
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Kommunalinvestitionsprogramm KIP

Der Bund hat 2015 mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen von finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände eingerichtet. Auf den Freistaat Bayern entfällt dabei ein Anteil von 289,24 Millionen Euro. Die Bayern zur Verfügung stehenden Mittel werden für Maßnahmen der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen, ergänzt um Maßnahmen des Barriereabbaus und des Städtebaus verwendet. Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände.
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Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur KIP-S

2017 hat der Bund seine Mittel für den Kommunalinvestitionsförderungsfonds auf 7 Milliarden Euro verdoppelt. Auf den Freistaat entfällt ein Anteil von 293,048 Millionen Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen in finanzschwachen Kommunen gefördert werden.
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Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bietet insbesondere das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie zahlreiche Förderprogramme an. Privaten Bauherren und Kommunen stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterschiedliche Programme für das energetische Bauen und Sanieren zur Verfügung. Hinzuweisen ist auch auf das Marktanreizprogramm des Bundes für erneuerbare Energien im Wärmemarkt.

Die unter ZUM THEMA aufgeführten Programme und Informationsmöglichkeiten geben einen Überblick über wichtige gängige Finanzierungshilfen, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Neben den Förderungen des Freistaats und des Bundes fördern auch Städte, Gemeinden und Kommunen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Auskünfte hierzu erteilt Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Darüber hinaus stehen im Internet verschiedene Angebote zur Recherche von Fördermöglichkeiten bereit, zum Beispiel der BINE Informationsdienst  oder der Wegweiser Energie der Deutschen Energie-Agentur (dena).