Bundesverkehrswegeplan

Die Bundesregierung ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für Bau und Erhaltung der Bundesverkehrswege. Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau dieser Verkehrsinfrastruktur ist der Bundesverkehrswegeplan, der die hierfür gebotenen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte umfasst. Der Bundesverkehrswegeplan ist kein Finanzierungsplan, sondern ein Programm, das losgelöst von kurzfristigen Haushaltsplanungen aufzeigt, welche Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland benötigt werden.

Der Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Er gilt für den angegebenen Zeitraum (in der Regel 10 bis 15 Jahre), jedenfalls aber so lange, bis es einen neuen Bundesverkehrswegeplan gibt. Derzeit gilt der Bundesverkehrswegeplan 2030.

Unabhängig davon prüft das BMDV nach dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen nach Ablauf von fünf Jahren, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Der Fokus der Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) liegt auf der Überprüfung des Bedarfsplanes als Ganzes und nicht auf der Bewertung einzelner im Bedarfsplan enthaltener Aus- und Neubauprojekte. Die notwendigen Vorbereitungen für die Durchführung der BPÜ hat das BMDV bereits eingeleitet. Das BMDV strebt an, die Untersuchungen zur BPÜ im Jahr 2023 abzuschließen. Nach dem Abschluss der BPÜ wird das BMDV den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der BPÜ informieren. Der Deutsche Bundestag entscheidet dann auf dieser Grundlage über etwaige nächste Schritte.

Um den Bundesverkehrswegeplan 2030 zu erstellen, wurden die Länder im Jahr 2012 aufgefordert, dem Bund Projekte zur Bewertung vorzulegen. In Bayern hat der Ministerrat nach einer erstmals auf Landesebene durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung am 12. März 2013 die Anmeldelisten mit 184 Straßenprojekten (in 398 Teilprojekte untergliedert), 30 Schienenprojekten und zwei Wasserstraßenprojekten für den Bereich des Freistaats zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans beschlossen. Anschließend wurden die von den Ländern vorgeschlagenen Projekte vom Bund bewertet und priorisiert.

Erstmals wurden bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans auch die breite Öffentlichkeit sowie Behörden im Rahmen eines sechswöchigen Konsultationsverfahrens eingebunden. An diesem Konsultationsverfahren hat sich auch der Freistaat beteiligt. Die Bundesregierung hat dann am 3. August 2016 den aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen.