Bauplan, Lineal, Bleistift und Geodreieck
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Fragen und Antworten zum Bauordnungsrecht, Rauchwarnmelder

Eine Auflistung häufiger Fallgestaltungen aus der Praxis soll Bürgern, Entwurfsverfassern, Nachweisberechtigten und Behörden die Klärung vergleichbarer Fallgestaltungen erleichtern und Unklarheiten bei der Auslegung der Bayerischen Bauordnung und der Bauvorlagenverordnung beseitigen.

Überblick

Insbesondere treten häufig vergleichbare Fragestellungen zur Einordnung von Sonderbauten, zur Einordnung in Gebäudeklassen, zum Vorliegen der Verfahrensfreiheit, zu Abstandsflächen und zum Brandschutz auf.

Des Weiteren werden einzelne Probleme hinsichtlich der Erstellung des Brandschutznachweises und des Standsicherheitsnachweises, der Berechtigung zur Erstellung des Brandschutznachweises und des Standsicherheitsnachweises und des Erfordernis bautechnischer Nachweise behandelt. 

Häufig treten auch Fragen zur Prüfung bautechnischer Nachweise, zur Bauvorlageberechtigung und zum Kriterienkatalog auf.

Rauchwarnmelderpflicht

Seit Januar 2013 gilt in Bayern die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern (umgangssprachlich Rauchmelder genannt). Mit einer Übergangsfrist bis Ende 2017 muss auch der Wohnungsbestand nachgerüstet werden. Häufig gestellte Fragen zur bayerischen Regelung werden hier beantwortet.